Archivnutzung

Die Benutzung von Kirchenbüchern wird in der Ordnung für die Benutzung kirchlicher Archive vom 5. Februar 2013 unter § 9 (Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 2013, S. A 31) geregelt und kann nur außerhalb der geregelten Schutzfristen genehmigt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitung von genealogischen Anfragen gebührenpflichtig ist.
Weitere Hinweise zur Familienforschung und zum Umgang mit bereits verfilmten Kirchenbüchern innerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens finden Sie auf den Seiten des Landeskirchenarchiv unter dem Link „Familienforschung und Kirchenbuchbenutzung“.